gültig für den Wohn- und Betreuungsbereich
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Schutz der uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner sowie unserer Mitarbeitenden, galten bei uns bis einschließlich 28. Februar 2023 diverse Regelungen, welche wir und Sie gehalten waren zu befolgen. Mit Wirkung zum 01. März 2023 wird die Niedersächsische Corona-Verordnung aufgehoben.
Dies hat zur Folge, dass die Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher:innen wegfällt, allerdings schreibt das Infektionsgesetz weiterhin eine FFP2 Maskenpflicht für Besucher:innen vor, welche noch bis zum 07. April 2023 gelten soll. Wir bitten Sie dies weiterhin zu beachten! Ohne FFP2 Maske dürfen wir Ihnen keinen Zugang zu unseren Gebäuden gewähren.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre aktive Mitarbeit!
Informationen zu den aktuell gültigen Corona-Vorschriften in Niedersachsen, können Sie unter folgendem Link einsehen:
Corona-Vorschriften
Beachten Sie bitte auch den Überblick der Corona-Regelungen:
(Aktualisiert am 28. Februar 2023)