Aufgenommen werden können schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit einer vorwiegend körperlichen Einschränkung nach § 53 SGB XII. Bevor sich Schülerinnen und Schüler für uns entscheiden, ist es möglich, einige Tage zur Probe zu wohnen.
Für Beratung und Information stehen wir jederzeit zur Verfügung.