Unfall

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In der Zeit der stationären Behandlung sind gesetzlich versicherte Patienten bei Unfällen über die Unfallversicherung ihrer Kostenträger (z. B. Krankenkasse) unfallversichert. Eine Unfallmeldung wird an den Kostenträger zur Weiterleitung an deren Unfallversicherer übermittelt (i. A. die Berufsgenossenschaft für Handel und Verwaltung) nach Sozialgesetzbuch VII § 2 Abs. 15.

 

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