DIAKOVERE Friederikenstift

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Unfallchirurgische Rehabilitation

In unserem Zentrum für Integrative Rehabilitation bieten wir im Rahmen der Rehabilitation von berufsgenossenschaftlich versicherten Patienten spezielle Behandlungsformen für unfallverletzte Patienten an.

 

Unserer Klinik stehen diverse Verfahren zur Verfügung, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Dazu gehören die anerkannten Verfahren der Physiotherapie sowie die begleitend erforderlichen Therapieverfahren der physikalischen Therapie. Ab Beginn der stationären Behandlung - spätestens bei Erreichen der notwendigen Belastbarkeit - wird das Therapiespektrum um die berufsbezogene Arbeitstherapie ergänzt.

Alle Maßnahmen – ob ambulant oder stationär – werden in enger Absprache mit den Kostenträgern durchgeführt.


  • Besondere Unfallmedizinische Versorgung (BUV)

    BUV umfasst eine stationär-rehabilitative Leistung für Patienten mit erhöhtem Therapiebedarf, besonderem Aufwand und Mitbehandlung verschiedener Fachdisziplinen.

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  • Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

    Der Fokus der BGSW liegt auf einem intensiven therapeutischen Behandlungsspektrum, um zeitnah ein bestmögliches funktionelles Gesamtergebnis zu erzielen.

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  • Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

    In der EAP kommen Behandlungsmaßnahmen aus der Physiotherapie, Physikalischen Therapie und Medizinischen Trainingstherapie zur Anwendung, fakultativ ergänzt durch die Ergotherapie.

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  • Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR)

    Eine ABMR integriert konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie, um eine möglichst unmittelbar anschließende Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz zu erreichen.

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  • Berufsbezogene Arbeitstherapie

    Die berufsbezogene Arbeitstherapie bietet einen konsequenten Arbeitsplatzbezug in der Therapiephase sowie dem Praxistraining und schließt so die Lücke zwischen der EAP und der Arbeitsfähigkeit.

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Indikation zur stationären Rehabilitation

Die Indikation zur stationären Rehabilitation auf Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, wenn wegen Verletzungsfolgen Beeinträchtigungen der Teilhabe drohen oder bereits manifest sind.

Hinsichtlich der Therapieverfahren BGSW und BUV bestehen Unterschiede, die in Handlungsanleitungen der gesetzlichen Unfallversicherung niedergelegt sind. Wir stellen einige wichtige Faktoren zur Differenzierung dar:

Bei der BGSW handelt es sich um eine stationäre Rehabilitation mit hohem therapeutischem Wert. Eine tägliche Therapiedauer von mindestens vier Stunden muss erbracht werden, sofern der Patient entsprechend belastbar ist. Sowohl die Physiotherapie als auch die physikalische Therapie müssen dabei mit je 30 Minuten als Einzeltherapie erfolgen.

Weiterhin werden ergo- und arbeitstherapeutische Inhalte gefordert, die mit Individualtherapie von 60 Minuten pro Tag zu erbringen sind. Darüber hinaus ist die Trainingstherapie in einem Umfang von 90 Minuten erforderlich. Die übrigen Therapiezeiten können in Gruppentherapie erfolgen. Inhalt der BGSW sind auch verletzungstypische diagnostische Kontrollen wie z.B. Röntgenaufnahmen.

Die BUV bleibt Behandlungsfällen vorbehalten, die einer differenzierten Betrachtung bedürfen. Neben der Behandlung pflegebedürftiger Patienten sind hier insbesondere differentialdiagnostische Erwägungen und Untersuchungen erforderlich, die den Umfang einer BGSW überschreiten. Bei komplizierten und verzögerten Heilverläufen ist vor allem die Einwirkung von Kontextfaktoren im Sinne der ICF, auch durch wiederholte psychologische Evaluationen, zu beachten.

Als beispielhafte Indikationen können unter anderem aufgeführt werden:

Für BGSW:

  • Mehrfachfrakturen bzw. Polytraumen (erst bei entsprechender Belastbarkeit)
  • Fraktur mit begleitenden Weichteilschäden
  • Fraktur großer Röhrenknochen
  • Wirbelsäulenverletzungen ohne neurologische Ausfälle
  • Beckenfraktur
  • Fraktur großer Gelenke
  • Endoprothesenoperation
  • Operativ versorgte Knocheninfektion
  • Kontrakturen

Die BUV beinhaltet auch die Diagnostik mittels Großgeräten sowie konsiliarische Leistungen mehrerer medizinischer Fachdisziplinen.

Die Einstufung in das erforderliche Rehaverfahren wird entweder durch den Kostenträger vorgegeben oder erfolgt nach stationärer Aufnahme, sobald erkennbar ist, welcher diagnostische und therapeutische Aufwand erforderlich ist. Bei einem Wechsel des Verfahrens im Laufe des stationären Aufenthaltes wird der zuständige Kostenträger schriftlich informiert.


Voraussetzungen zur Aufnahme in das Zentrum für integrative Rehabilitation

Voraussetzung zur Aufnahme in das DIAKOVERE Friederikenstift Bad Münder ist in der Regel eine abgeschlossene Akutbehandlung.

In Ausnahmefällen können auch Patienten aufgenommen werden, deren Akutbehandlung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Eine vitale Gefährdung oder dauernde Überwachungspflichtigkeit muss jedoch ausgeschlossen sein. Ferner muss die Kostenübernahme durch einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder ein entsprechender Bescheid eines anderen Kostenträgers vorliegen.

Zum Aufnahmezeitpunkt sollten die beim Kostenträger vorhandenen medizinischen Unterlagen vorliegen. Fehlende Unterlagen werden unverzüglich beim Vorbehandler oder Kostenträger angefordert.

Das Einverständnis des Patienten zur Behandlung am DIAKOVERE Friederikenstift Bad Münder muss vorliegen.

 
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