Wird durch den Bruch der Oberarkopf soweit verletzt (sog. Headsplitfraktur), dass eine Kopferhaltende Osteosynthese nicht möglich ist, muss er bereits primär durch eine Prothese ersetzt werden. In Abhängigkeit vom Status der Rotatorenmanschette kann eine anatomische Prothese, oder eine inverse Prothese infrage kommen.