Wichtige Informationen zum Thema Testament und Erbschaft

Sie können Ihren gesamten Nachlass (Einsetzung der Stiftung als Erbin) oder einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses (ein Vermächtnis) für das Wohl von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen. Die Freiheit der Gestaltung des eigenen Testamentes ist in Deutschland sehr groß.

Wir engagieren uns:

  • dafür, dass kranke, junge, alte, sterbende und behinderte Menschen, die bestmögliche Versorgung und Begleitung erhalten.
  • dafür, dass unsere Gesellschaft barrierefrei und inklusiv wird.
  • Regional: Das heißt, Ihr Vermächtnis kommt direkt Menschen in Ihrem eigenen Lebensumfeld zu Gute.

Ihre Ansprechpartner*innen zum Thema Testament und Erbschaft

Julia Hildebrandt

Leitung Fundraising

Hauke Börgerding

Stellv. Leitung Fundraising

Thomas Klein

Fundraiser