Die Behandlungspflege

Die Stützpfeiler der häuslichen Krankenpflege

Die medizinische Behandlungspflege wird durch Ärzt*innen verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die nur Pflegefachachkräfte aus der Gesundheits- und Altenpflege im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person durchführen. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung. Die Behandlungspflege ist meist befristet (Ausnahme Sicherungspflege) und umschließt damit vor allen Maßnahmen, die nur vorübergehend notwendig sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie nach einer Operation medizinische Hilfe bei der Wundversorgung benötigen. 

Die Behandlungspflege ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die Erstverordnung Ihres Arztes gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt von Ihrem Gesundheitszustand nach den zwei Wochen ab und muss medizinisch begründet werden. Dank der fortlaufenden Dokumentation der Pflegekräfte können wir einschätzen was Sie von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin benötigen und halten auf Wunsch auch direkt Rücksprache. 

Wir empfehlen bei einer andauernden Pflegebedürftigkeit einen Pflegegrad zu beantragen, damit Ihre Pflegeversicherung für die Kosten der Versorgung aufkommt. Gerne beraten und Unterstützen wir Sie dabei!

Behandlungspflege im Überblick: 

Voraussetzung: Verordnung durch den*die Hausärzt*in
Durchführung: Ambulanter Pflegedienst, Pflegefachkräfte
Wie lange: In der Regel befristet
Kosten: gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten, Zuzhalung von max. 10 € pro Tag 

 

Die Grundpflege

Zuhause gut versorgt

Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege von Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr allein bewältigen können. Sie betrifft die Grundbedürfnisse des Menschen wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.

Die Mobilität umfasst alle Hilfen, die Sie oder eine Pflegekraft der pflegebedürftigen Person beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen geben können. Auch Unterstützung beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung zählt zur Grundpflege, etwa wenn ein Besuch beim Arzt ansteht.

 
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