Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege.

Dank der Verhinderungspflege werden pflegende Angehörige entlastet und die Versorgung der Hauptpflegeperson wird durchgängig sichergestellt. So können Angehörige zu verschiedenen Anlässen einen Pflegedienst mit der Pflege und Betreuung beauftragen oder beispielsweise auch die Leistungen einer Tagespflege in Anspruch nehmen. Ein Arzttermin, Urlaub oder andere Abwesenheiten können einen Grund für die Beantragung sein. Für insgesamt 6 Wochen pro Jahr kann die Leistung beantragt werden. 

Gründe für die Inanspruchnahme:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Arzttermine
  • Krankenhausaufenthalte
  • Teilnahme an Rehamaßnahmen
  • Freizeitgestaltung (z. B. Theaterbesuch, Einkaufen)
  • Unvorhergesehene berufliche Verpflichtungen

Voraussetzungen: 

  • Die Pflegeperson muss mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben.
  • Ein Pflegegrad von 2 bis 5 ist erforderlich.
  • Die Kosten werden für maximal 6 Wochen pro Jahr übernommen.

Erstattung und Beantragung: 

  • Die Pflegekasse erstattet die Kosten für die Ersatzpflege, insgesamt maximal 1.612 €
  • Die Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
  • Es gibt auch die Möglichkeit der stundenweisen Verhinderungspflege.
  • Pflegegeld wird trotz Verhinderungspflege weiterhin bezahlt.
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege lassen sich kombinieren, sodass sich der zur Verfügung gestellte Betrag auf 2.418 € erhöht. 
 
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