Patientenfürsprecher

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Das Niedersächsische Krankenhausgesetz hat für jedes Krankenhaus das Amt von Patientenfürsprechern geschaffen. Sie sind ehrenamtlich tätig und ergänzen das Beschwerdemanagement des Krankenhauses. Anliegen mit Bezug auf den Klinikalltag, die von Patienten oder Angehörigen an uns herangetragen werden, vertreten wir gegenüber den zuständigen Stellen unabhängig und neutral und wirken somit auf eine zügige und transparente Bearbeitung hin. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln die personenbezogenen Informationen vertraulich. Sie können Ihr Anliegen unbesorgt zur Kenntnis bringen.

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