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Für spezielle Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates oder bei Berufskrankheiten kann eine ABMR (Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation) erforderlich werden, wenn konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie zu integrieren sind.
Dieses geschieht mit Hilfe einer spezifischen Arbeitsorientierung, um eine ausreichende funktionelle Belastbarkeit für die möglichst unmittelbar anschließende Arbeitsfähigkeit im Sinne einer vollschichtigen Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz zu erreichen.
Voraussetzung für eine ABMR ist, dass aufgrund der körperlichen Belastbarkeit mindestens eine 3-stündige tägliche arbeitsplatzbezogene Therapie möglich ist, die in der Regel wöchentlich gesteigert wird.
Zu den arbeitsplatzbezogenen Therapieelementen der ABMR zählen: