Kostenerstattung der PET/CT

PET/CT: Wie wird sie eigentlich vergütet?

In den USA ist das Verfahren seit Jahren von der Gesundheitsbehörde (FDA) anerkannt und wird dort von den Krankenversicherungen bezahlt, ebenso in den meisten europäischen Ländern. In Deutschland ist die Bezahlung der PET/CT leider komplizierter.

Gesetzliche Krankenkassen

In Deutschland wird die PET/CT nur bei wenigen Indikationen (z.B. Bronchialkarzinom) von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Für andere Krebserkrankungen ist die PET/CT derzeit noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ggf. muss daher vor der Untersuchung ein individueller Kostenübernahmeantrag bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen auf Wunsch gerne behilflich. Sollte die Krankenkasse die Kosten für die Untersuchung nicht übernehmen, besteht die Möglichkeit, die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung durchzuführen. Einen Kostenvoranschlag können wir Ihnen gerne vorab zusenden. Wichtig: Eine einfache Überweisung ist in diesen Fällen nicht ausreichend.

Eine weitere Abrechnungsmöglichkeit ist die Untersuchung auf Einweisungsschein (vorstationäre Untersuchung.) In jedem Fall muss die PET-Indikation durch eine Tumorkonferenz gestellt werden.

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine ambulante PET/CT-Untersuchung werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Im Basistarif gelten zumeist die gleichen Einschränkungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Zweifelsfall ist eine Anfrage bei Ihrer Versicherung erforderlich.

Für weitere Fragen zu diesem Thema nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf:    

Tel. 0511 289-2422

 
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