Kinder- und Neuroorthopädie im Annastift

...häufig gestellte Fragen


Während der Übergabezeiten bitte nur in dringenden Fällen stören.

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Kann ich als Mutter/Vater mit aufgenommen werden?

Ein Erziehungsberechtigter Elternteil kann stationäre mit aufgenommen werden. Besteht eine medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme, z.B. zur psychischen Unterstützung insbesondere kleiner Kinder oder zum Erlernen von Lagerungsmaßnahmen, ist eine Bescheinigung für den Arbeitsgeber bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes möglich.

Kommt der Vater als betreuende Person mit, bitten wir um vorherige telefonische Mitteilung auf Station (0511-5354107). Da die Eltern in 2 Bett Zimmern untergebracht sind, müssen wir dies natürlich in der Planung berücksichtigen.

Wollen mehr als eine Person das Kind auf Station betreuen, ist eine zusätzliche kostenpflichtige Zimmerreservierung unter der Telefonnummer 0511-5354-246 (Frau Drell) möglich.

Die Eltern von Säuglingen sind in sogenannten Rooming in Zimmern untergebracht. Die Eltern der Kinder in den anderen Zimmern schlafen eine Etage über der Kinderstation in 2 Bett Zimmern. Sollte auch ein älteres Kind nicht ohne seine Eltern einschlafen können, besteht die Möglichkeit, mit einer Matratze oder Klappbett neben dem Patientenbett zu schlafen. Diese müssen dann aber nach dem Wecken vor der morgendlichen Visite zur Seite geräumt werden, um die Arbeit des Personals nicht zu behindern.

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Kann ich ein Geschwisterkind mitnehmen?

Die Mitaufnahme eines Geschwisterkindes ist ausschließlich in dem Falle möglich, dass das Geschwisterkind noch gestillt wird. Bringen Sie in diesem Fall auch ein Reisebettchen und die weiteren Pflegeutensilien und Zusatznahrung selbst mit. In allen weiteren Fällen müssen Sie die Betreuung der Geschwister anderweitig klären.

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Was kann ich im Vorfeld klären?

Ist Ihr Kind schulpflichtig? Sprechen Sie bereits vor der Operation mit Ihrer Schule. Bei einer eingeschränkten Gehfähigkeit ist die Umverlegung der Klassenräume in das Erdgeschoss anzustreben. Können Sie Ihr Kind mit Unterarmgehstützen oder mit vorübergehender Rollstuhlpflicht nicht selbst in die Schule bringen, ist eine Einleitung eines Transportes durch das Schulsekretariat erforderlich. Eine Bescheinigung hierfür bekommen Sie während des stationären Aufenthaltes durch uns. Es hilft aber immer, es bereits vorher anzusprechen.

Ist Ihr Kind nach der Operation rollstuhlpflichtig oder bettlägerig (zum Beispiel im Becken-Bein-Fuß-Gips)? Den Umgang mit Gipsen oder die Lagerung in Schienen bekommen Sie während des stationären Aufenthaltes durch unsere Schwestern und Physiotherapeuten beigebracht. Bisher haben noch nahezu alle Eltern sich im Umgang mit den Gipsen und der Lagerung zum Ende des stationären Aufenthaltes sicher gefühlt. Ein höhenverstellbares und von beiden Seiten zugängliches Pflegbett kann Ihnen bei der richtigen Indikation von Station aus rezeptiert und geliefert werden. Auch ein Leihrollstuhl bzw. bei Becken-Bein-Fuß-Gips auch ein Liegeleihrollstuhl kann rezeptiert werden. Überlegen Sie, ob und wie Sie die häusliche Versorgung gewährleisten können. Wie ist das häusliche Umfeld? Ein vierter Stock ohne Aufzug kann das Kind unter Umständen für die gesamte Ruhigstellungsphase an die Wohnung fesseln. Ist das Aufstellen eines Pflegebettes räumlich möglich? Kann das Kind vielleicht sonst zum Beispiel bei den Großeltern ebenerdig wohnen, um die Möglichkeit zu behalten, auch mal raus zu kommen? Müssen Sie zur Pflege Ihres Kindes Ihre Arbeit unterbrechen? Benötigen Sie einen Pflegedienst, weil Sie selbst körperlich oder zeitlich nicht dazu in der Lage sind? Sprechen Sie im Vorfeld ggf. mit Ihrem Kinderarzt oder versuchen Sie, Familienmitglieder oder gute Nachbarn mit zu integrieren. Die Kinder sind in Ihrem gewohnten Umfeld mit bekannten Gesichtern immer glücklicher und die Heilung kann so am besten erfolgen.

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Wer betreut mein Kind ärztlicherseits nach dem stationären Aufenthalt?

Die Kinder werden nur bei reizlosen und trockenen Wundverhältnissen entlassen. Die Fäden müssen aber meist durch den Kinderarzt gezogen werden, bis dahin sind auch Wundkontrollen durch den Kinderarzt erforderlich. Sprechen Sie ihn darauf an, ob er diese Aufgabe übernehmen kann oder ob dies ein anderer Arzt machen soll. Bei Medikamenteneinnahme ist unter Umständen auch eine regelmäßige Blutentnahme erforderlich. Auch ein Hausbesuch kann je nach Mobilität Ihres Kindes erforderlich sein.

Die Physiotherapie, die bereits während des stationären Aufenthaltes begonnen wurde, sollte auch ambulant in der Regel 2-3x wöchentlich weitergeführt werden. Suchen Sie sich eine geeignete Praxis, die häufig mit Kindern arbeitet, sprechen Sie diese im Vorfeld darauf an, ob sie das Krankheitsbild und die Operation kennen und die Nachbehandlung übernehmen können. Eine telefonische Rücksprache mit dem behandelnden stationären Therapeuten ist natürlich gerne möglich. Ggf. ist je nach Operation und Mobilität Ihres Kindes sowie Entfernung zur Praxis auch ein Hausbesuch erforderlich. Rezepte hierfür kann Ihnen der Kinderarzt ausstellen. Auch wir können zur Entlassung bei Vorliegen einer gültigen Überweisung für das laufende ambulante Quartal (gelber Zettel) das erste Rezept hierfür ausstellen.

Medikamente, die Ihr Kind nach der Operation benötigt (z.B. Schmerzmedikamente, Heparinspritzen als Thromboseprophylaxe), werden durch den Hausarzt weiterverordnet. Ggf. sind hierzu bei langfristiger Verordnung auch regelmäßige Blutuntersuchungen erforderlich. Die Dosierung steht in dem Bericht, den Sie bei Entlassung ausgehändigt bekommen.

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Benötigt mein Kind nach der OP eine Reha?

Meistens sind die Kinder nach der Operation zunächst in Gipsen oder ähnlichem ruhiggestellt, so dass ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik keinen Sinn macht. Nach einer Ruhigstellungsphase ist meist ein zweiter stationärer Aufenthalt in unserem Haus vorgesehen, in dem die ersten Schritte sowie die Hilfsmittel- und Orthesenversorgung erfolgt. Natürlich sind die Kinder nach einem so kurzen Aufenthalt von ca. einer Woche nicht wieder zu 100% mobil, in der Regel reicht aber hiernach eine intensive ambulante physiotherapeutische Betreuung. Bei Ausnahmefällen ist unser Sozialdienst vor Ort, um mit Ihnen die Beantragung einer stationären Rehabilitation zu beantragen.

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Wer verordnet uns erforderliche Hilfsmittel?

Benötigt Ihr Kind nach der Operation vorübergehend z.B. Unterarmgehstützen oder einen Rollstuhl leihweise, unterstützen die Mitarbeiter der Station gerne bei der Beschaffung des Hilfsmittels. Nach Verordnung durch den Stationsarzt wird ein Leistungserbringer Ihrer Wahl beauftragt. Wünschen Sie die Versorgung durch die auf dem Klinikgelände ansässige Firma John und Bamberg, wird die Lieferung nach erfolgter Kostenübernahmeprüfung am Entlassungstag auf der Station durchgeführt.

Bitte beachten Sie folgendes: Leihhilfsmittel müssen nach Ablauf der Leihzeit an den Leistungserbringer zurückgegeben werden. Sollte Ihr Wohnort weiter entfernt sein und kein zweiter Aufenthalt geplant sein, so kann es sinnvoller sein, dass Sie bereits vor der Operation ein Sanitätshaus vor Ort ausfindig machen, die Rollstühle leihweise in der Größe Ihres Kindes vorrätig haben. Die Rückgabe ist dann für Sie problemloser. Ein Rezept bekommen Sie von uns ausgehändigt. Postoperativ notwendige Orthesenversorgungen werden ebenfalls durch den Stationsarzt rezeptiert. Sofern es die Schwellungsverhältnisse zulassen, erfolgt kurz vor Entlassung die Gipsnegativabnahme durch den Orthopädietechniker. Die Orthesen werden dann gefertigt und stehen anprobefertig zum zweiten stationären Aufenthalt zur Verfügung. Die Anprobe und Mobilisation mit den neuen Orthesen erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Physiotherapeuten und Orthopädietechnikern.

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Wann kann ich am besten mit dem betreuenden Arzt sprechen?

Grundsätzlich ist die morgendliche Visite ab 7.25 Uhr bei Fragen bezüglich der weiteren Behandlung Ihres Kindes da. Können Sie zu dieser Uhrzeit nicht anwesend sein oder haben Sie den Bedarf eines ausführlicheren Gespräches, ist natürlich auch außerhalb dieser Zeit die Möglichkeit hierzu gegeben. Beachten Sie aber bitte, dass die Stationsärzte zu gewissen Zeiten, wie z.B. bei der präop. Visite ab 15 Uhr verhindert sind und sie auch während des Tages Termine außerhalb der Station haben. Können Sie nicht persönlich auf Station kommen, besteht die Möglichkeit eines telefonischen Gespräches. Bitten Sie auf Station um Rückruf durch den behandelnden Stationsarzt. Auch das Entlassungsgespräch kann auf diese Weise stattfinden.

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